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Anerkennung der Impfunfähigkeit unserer Tochter

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Wir, Stefanie Imo und Andreas Peters, sind die Eltern von Anouk Imo. Zum Schutze ihrer Gesundheit und zur Verteidigung ihrer Rechte haben wir dieses Funding gestartet.
Hintergrund ist, dass wir unsere Tochter Anouk nicht gegen Masern impfen lassen möchten und sie selbst das auch nicht möchte. Wir haben große Bedenken, dass eine Impfung negative gesundheitliche Folgen für unsere Tochter haben könnte. Nachdem Anouk, mittlerweile 12 Jahre alt, mit drei Jahren gegen Polio geimpft wurde, stellten wir im Nachgang Allergien bei ihr fest, die vorher nicht vorhanden waren und die allergisches Asthma auslösten. Insbesondere ihre allergische Reaktion auf Hausstaub und Katzenhaare ist so hoch, dass sie gegen beides Desensibilisiert wird, ein Prozess der mit täglicher Einnahme von Tabletten über drei Jahre einhergeht, um ihr Leiden zu mindern. Eine starke Pferdehaarallergie verunmöglicht Anouks Wunsch zu reiten. Ferner muss sie aufgrund des allergischen Asthmas täglich ein kortisonhaltiges Spray einnehmen. Anouk ist über ein Elternteil genetisch mit einer Autoimmunerkrankung vorbelastet - wir haben große Sorge, dass jede weitere Impfung ihre gesundheitliche Situation weiter verschlechtert. Das Attest von einem kassenärztlich niedergelassenen Arzt, das Anouk aufgrund der geschilderten gesundheitlichen Disposition von der Impfpflicht befreit, erkennt das Amt nicht an: es schätzt die allgemeine Empfehlung des RKI und des PEI höher ein, als die individuelle Einschätzung eines Mediziners, der sich mit dem spezifischem Fall auseinandergesetzt hat. Alle unsere Versuche, sachlich und menschlich in einen Austausch mit der Behörde zu kommen, sind gescheitet - es ist, als wolle man uns gar nicht anhören - und als interessiere das persönliche Schicksal des Kindes ebenfalls nicht. Vielmehr scheint es um die Durchsetzung ohne wenn und aber einer Pflicht zu gehen, die zu einem entpersonifizierten Verwaltungsakt wird und jeglicher menschlichen Regung entbehrt. Und: Die Sorge um die Gesundheit unserer Tochter wurde uns fernerhin nicht genommen. Zwangsimpfungen soll es nicht geben, allerdings soll auf der anderen Seite die Masernimpfpflicht durchgesetzt werden. So werden wir als Eltern mit Zwangsgeld bedroht, dass dazu dient, unseren Willen zu beugen und, wie auch immer, unsere Tochter impfen zu lassen. So geht die Ausübung von Zwang auf uns Eltern über. Diese Rolle wollen wir aber nicht annehmen. Auch stimmt unserer Meinung nach die Verhältnismäßigkeit nicht. Die Impfquote bei Masern dürfte in Deutschlansd mittlerweile deutlich über 90% liegen, genaue Zahlen sind leider nicht zu bekommen. Und geht man von den bekannten Maserninfektionen aus den Jahren 2018 und 2019 aus, besteht das Risiko, dass sich Anouk mit Masern ansteckt bei 0,000000602%.
Leider lässt das Land NRW, im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern, bei der Androhung von Zwangsgeld nur noch den Weg über das Verwaltungsgericht zu, um Widerspruch zu erheben. Dies haben wir getan. Allerdings ist dieser Weg mit erheblichen Kosten verbunden. Bislang ist mit Anwalts- und Gerichtskosten ein Betrag von 15.200 € aufgelaufen. Damit sind unsere gesamten Rücklagen mehr als aufgebraucht. Um unseren Weg weiter zu gehen, benötigen wir daher dringend finanzielle Unterstützung. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unsere Sorge um die Gesundheit unserer Tochter Anouk teilen und Anouks Wunsch, nicht geimpft zu werden, nachvollziehen können und uns auf unserem Weg finanziell unterstützen. In NRW ist unsere Klage die erste, sodass unser Weg Einfluss auf weitere, ähnlich gelagerte Fälle, haben wird. Indem Sie uns unterstützen, unterstützen Sie somit auch andere Familien. Abschließend möchten wir uns vorab schon mal hier bedanken, sollten Sie sich entschließen, unser Anliegen finanziell zu unterstützen.

7.2.2024
Einige nette Spenderinnen und Spender haben uns auf das OVG in Bayern hingewiesen. Dieses Urteil macht uns Mut, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf in unserem Sinne entscheiden wird. Eine eigenständige Entscheidung muss aber gefällt werden, da es sich bei der Verhängung von Zwangsgeld um Ländersachen handelt, das Münchener Urteil also nicht bundesweit greift.

8.2.2024
Juchuu! Unsere Zuversicht, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf dem Münchener Urteil folgt war nicht ganz unberechtigt. Zumindest im Eilverfahren hat das Gericht heute entschieden, dass eine Verhängung von Zwangsgeld in diesem Fall nicht rechtens ist!
Nun muss dieses Urteil noch durch ein Urteil im Hauptverfahren bestätigt werden. Die Aussichten stehen nun aber ganz gut.
Das Gesundheitsamt kann gegen das Urteil im Eilverfahren binnen zwei Wochen Einspruch erheben. Wir werden sehen ...
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Andreas Peters
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