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Anwalts- und Gerichtskosten - Kindesmissbrauch Kirche

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Hallo,

Mein Name ist Matthias, ich bin 41 Jahre alt und wurde von Kirchenangehörigen im Kindesalter (9-10) gefoltert, seelisch und sexuell missbraucht. In diesem Kindesalter war ich in einer Klosterschule mit angeschlossenem Internat, die Schüler waren alle Jungs.

Der Missbrauch und die Folgen haben mein Leben seither geprägt. Die "Strafen" bzw. der seelische und sexuelle Missbrauch war so heftig, dass ich ihn Jahrelang so tief in meinem Unterbewusstsein vergraben und im Laufe der Zeit als angemessene Bestrafung gegen Regeln betrachtet hatte und mich so nie als Missbrauchsopfer angesehen habe. Das war im Grunde ja auch die Intention der Täter, dass der einzelne für Bestrafungen selbst verantwortlich war, da er ja gegen Regeln verstoßen hat. Das hatte zur Folge, dass ich mich Jahrelang als den Schuldigen in der Sache betrachtet habe und es hingenommen bzw. so stark in meinem Unterbewusstsein verdrängt habe, dass ich es auf der Bewusstseinsebene vergessen habe.

Jedoch gab und gibt es immer wieder sog. Trigger Situationen in denen mein Körper physikalisch reagiert. Missbrauchshandlungen in Filmen oder bestimmte Geräusche, Gerüche, Musik und mein Körper reagiert dann mit Panikattacken und Angst ohne das ich es zuordnen konnte, warum ich jetzt in dieser oder jenen Situation so reagiere, da der Missbrauch so tief in meinem Unterbewusstsein vergraben / versteckt war, dass ich es nicht mit der jeweiligen Trigger Situation in Verbindung gebrachte hatte. Diese physische Reaktion des Körpers habe ich dann mit Alkohol und Drogen versucht zu unterdrücken, was natürlich nicht geholfen hat.

2015 wurde dann öffentlich medial der Missbrauch in der Kirche thematisiert und mir wurde zum ersten mal klar, dass nicht ich schuld bin, sondern die Täter. Das Unterbewusstsein öffnete sich und brachte häppchenweise alle Erinnerungen zurück. Dies hat dazu geführt, dass ich seitdem Arbeitsunfähig bin und ebenfalls voll Erwerbsgemindert. Zudem habe ich einen Schwerbehindertengrad von 50 %. Es war eine Re- Traumatisierung und ohne psychologische Hilfe, auf die ich seitdem angewiesen bin wäre ich vermutlich nicht mehr hier. In Folge dessen habe ich meinen Arbeitsplatz verloren, bezog zunächst Krankengeld, dann Arbeitslosengeld und schließlich Sozialhilfe, da mir die Monate für eine Erwerbsminderungsrente gefehlt hatten. Ich wurde alle 2 Jahre von den zuständigen Amtsärzten untersucht und die volle Erwerbsminderung wurde jedes mal für weitere 2 Jahre bestätigt. Erst seit 2023 bin ich voll Erwerbsgemindert auf Dauer. Was bedeutet, dass ich vermutlich nie wieder arbeiten kann und seither beziehe ich Grundsicherung statt Sozialhilfe.

Mir wurde erst im Laufe des letzten Jahres bekannt, dass ich aufgrund dieser Re-Traumatisierung unter Umständen Anspruch auf Verdienstausfall und Schmerzensgeld habe. Weswegen ich mich an den Weißen Ring gewandt habe und um Unterstützung gebeten habe. Der Weiße Ring hat mir einen spezialisierten Rechtsanwalt empfohlen, der bei solchen Fällen ein Experte in seinem Gebiet ist. Hinzu kommt, dass die Kirche sog. "Anerkennungsleistungen" an mich bezahlt hat, diese sind aber kein Schmerzensgeld und außerdem meiner Ansicht viel zu gering, gemessen daran was mir angetan wurde und welche Folgen es für mein weiteres Leben hatte.

Der Anwalt hat daraufhin die Kirche angeschrieben um Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche gegen die Kirche geltend zu machen aufgrund einer Vielzahl von Körperverletzungshandlungen und sexuellen Missbrauchshandlungen, die ich, als Kind in der
Vorschule der Domspatzen in Etterzhausen/Pielenhofen im Zeitraum September 1991 bis Juli 1993 erlitten hatte und unter denen ich bis heute noch massiv leide. Die Schule war damals von Herrn Meier geleitet worden. Körperliche Gewalt gab es dort auch von der
Erzieherin der Schwester Benedikta, aber auch von weiteren dort von der Kirche beschäftigten Personen. (Allein dieses Schreiben kostete mich 4.700 €, da ich als Kläger im zivilrechtlichen Verfahren stets in Vorleistung gehen muss. "Gott" sei Dank konnte ich mit viel Mühe innerhalb meiner Familie diese Summe auftreiben)

Die Folgen der Misshandlungen zeigten sich dann bereits in meiner Zeit bei den Regensburger Dompatzen (09/1993 – 02/1999), da ich dann dort selbst Gewalt gegen einen Mitschüler ausgeübt hatte. Psychologisch betrachtet, ist es nicht ungewöhnlich, dass massiv erlittene Gewalt dann wegen des seelischen Rückzuges sich dann in Gewalt gegen Dritte zeigt. Ich war dann dem Bezirksklinikum Regensburg zunächst erstmals ambulant durch das Internat am 05.12.1996 vorgestellt worden und dann am 13.07.1998 stationär in der Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgenommen worden. Es gibt einen Bericht des Bezirksklinikums Regensburg vom 02.10.1998. Auf diesen Bericht vom 02.10.1998, den ich erst über meinen Therapeuten also fast 20 Jahre später erhalten hatte, ist aus mehreren Gründen einzugehen: In dem Punkt „Einschätzung und weiterführende Empfehlung“ ist bereits angemerkt, dass während der ambulanten und stationären Behandlung offenbar ein sexueller Missbrauch durch einen ehemaligen Schuldirektor aufgedeckt worden war. Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie war damals Dr. M. Linder, der später dann Missbrauchsbeauftragter der katholischen Kirche im Bistum Regensburg gewesen war. Für mich war das wie ein weiterer „Schlag ins Gesicht“, denn unternommen hatte Dr. Linder damals nichts obwohl das auch für ihn offensichtlich gewesen war. Erschwerend kam noch die Tatsache hinzu, dass auch die Mutter über die Aufdeckung eines sexuellen Missbrauchs weder vom Internatsleiter der Regensburger Domspatzen noch von Herrn Dr. M. Linder informiert worden war, was jedoch deren gesetzliche Pflicht gewesen wäre, da ich ja zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig war (15). Das Trauma hätte ich schon damals aufarbeiten können und müssen, was jedoch unterlassen wurde. Dass ausgerechnet dann solch eine Person dann auch noch Missbrauchsbeauftragter wurde, stellt sich geradezu als Farce dar.

Die erlittenen Missbrauchshandlungen hatten dazu geführt, dass ich eine rezidivierende depressive Störung, eine posttraumatische Belastungsstörung und eine andauernde Persönlichkeitsstörung nach Extrembelastung habe. Letztlich führte das erlittene Leid trotz der laufenden Traumabehandlung auch dazu, dass ich im Jahr 2021 sogar einen Selbstmordversuch unternommen hatte. Zudem bin ich aufgrund der angeführten Missbrauchshandlungen mit einem Grad von 50 schwerbehindert. Unter Berücksichtigung des erlittenen Leides, der Tatsache, dass damals aber auch später niemand aus der kirchlichen Leitung gegen die Leidverursacher eingeschritten war und dass ich nach wie vor durch die Vorfälle schwer traumatisiert bin und zudem voll erwerbsunfähig bin aufgrund der Erkrankung wird ein Schmerzensgeld in Höhe von 350.000 € als angemessen erachtet. Weiter führte die Retraumatisierung auch zu dem Verlust des Arbeitsplatzes ab dem Monat Februar 2015. Ich bezog zunächst Krankengeld, dann Arbeitslosengeld I bis einschließlich des Monats September 2017 und hatte schon in diesem Zeitraum Erwerbseinbußen, die jedoch damals noch gering gewesen waren. Bei dem Arbeitgeber war ich im Zeitraum vom Monat 06/2014 bis zum Monat 02/2015 beschäftigt gewesen. Ausgehend von 80 Monaten (Zeitraum September 2017 bis zum Monat April 2024) ist das bereits ein Verdienstausfall in Höhe von 60.000 € Netto. Der weitere Verdienstausfall beträgt dann monatlich 1.622 € Netto.

Mein Anwalt hat zudem Schmerzensgeld in Höhe von 350.000 € geltend gemacht und wir waren sogar bereit ein sog. "Stillhalteabkommen" zu unterzeichnen, was möglicherweise wichtig wäre, auch um die Bezugnahme als Vergleichsfall für weitere Geschädigte zu vermeiden.

Die Kirche hat dieses Schreiben ohne jegliche Kommentierung oder auch nur den Hauch von Mitgefühl mit einem Dreizeiler abgeschmettert und darauf verwiesen, dass sich das Bistum Regensburg an die Vorgaben der Deutschen Bischofskonferenz hält und außergerichtliche Vergleiche kategorisch ausschließt.

Deswegen bleibt mir nun nur noch der Weg der Klage vor einem Gericht und leider muss ich als Kläger auch hier in finanzielle Vorleistung gehen. Die Kosten meines Anwalts liegen dann bei ca. 5.500 € und weiteren 12.000 € an Gerichtskosten. Mein Anwalt vermutet hinter diesem Manöver der Kirche evtl. auch taktieren, da Sie wohl über meine finanzielle Situation als auch die meiner Familie bescheid wissen, wobei das natürlich spekulativ ist.

Dank meiner Familie kann ich einen Teil dieser Summe aufbringen, jedoch fehlt mir noch ein Großteil. Nur mit dieser Summe kann ich klagen und ich will auch hier ehrlich sein: Im schlimmsten Fall bekomme ich auch hier gar nichts und alle Kosten waren umsonst, da die Kirche auf Verjährung plädieren könnte, wobei der Beginn der Verjährung der entscheidende Faktor ist, dies muss dann der Richter entscheiden.

Vermutlich wird es auch ein mediales Echo in den Medien geben, da ja die geforderte Summe sehr hoch ist. Dies könnte aber auch ein Vorteil sein, da die Kirche in Ihrem eigenen Interesse sich so positiv wie möglich darstellen möchte. Allgemein geht mein Anwalt davon aus, dass die Kirche sich im Gericht wesentlich freundlicher und aufgeschlossener zeigen wird, als Sie es bis jetzt getan haben.

Deswegen bitte ich jeden der mich versteht um eine Spende um mein Spendenziel zu erreichen.

Um einen Eindruck zu bekommen was Missbrauch eigtl. bedeutet zähle ich hier ein paar Beispiele auf, damit man einen Eindruck bekommt was uns allen damals in den kirchlichen Einrichtungen angetan wurde, den sexuellen Missbrauch lasse ich aber außen vor.

Folterhandlungen:
  • Knien auf hochgeklappter Kniebeuge in der Kapelle, zwar nur kurz, doch bereits nach Sekunden extrem schmerzhaft.
  • Extremes Ziehen an den Koteletten / Ohren (Aufheben / Ruckartig / Extrem schmerzhaft)
  • Schläge ins Gesicht / Auf den Rücken / In den Bauch mit Händen und / oder Schlüsselbund.
  • Stundenlanges Stillstehen im Waschraum ohne sich bewegen zu dürfen. Bei der kleinsten Bewegung wurde die Zeit verlängert bis hin zur totalen Erschöpfung.
  • Strafschreiben Credo / Glaubensbekenntnis mit Noten bis zu 5 Wiederholungen über mehrere Stunden
  • Bleistifte / Stifte wurden auf die Fingeraußenseite geschlagen

Seelische Missbrauchshandlungen:
  • Briefe / Post wurden kontrolliert, damit nichts nach außen dringt. Man durfte nur schöne Dinge schreiben.
  • Versagung jeglicher Telefonkontakte
  • Ständige Angst / Furcht etwas falsch zu machen. Man war zu keinem Zeitpunkt sicher. Man konnte jederzeit geschlagen / bestraft werden.
  • Eintrichterung der Erzieher und des Direktors, dass man gegen Regeln verstoßen hatte und die Bestrafungen schon seinen Grund hätten. Die Folge war, dass einem das Gefühl vermittelt wurde, dass man selbst schuld an jeglichen Bestrafungen sei.
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Matthias Podszus
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