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Anwaltskosten wegen Strafverfahren nach Mai-Demo

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Noch während die Mayday-Demo am 1. Mai im Votivpark stattfand kam es zu massivem Einschreiten der Polizei. Zivilpolizisten, die unmittelbar davor auf der Corona-Demo waren, setzten Pfefferspray ein. Unbeteiligte wurden verletzt, Fotografen und Journalisten umgestoßen, Teilnehmer durch Massen an friedlichen Parkbesuchern gehetzt und verfolgt.
Mittlerweile langten zwei parlamentarische Anfragen beim Innenminister ein. SPÖ und Grüne wollen wissen, wie es zu dem übermäßigen Einschreiten der Polizei kam.
Alles weitere ist hier nachzulesen

Zu den elf Festgenommen zählt auch Oliver, dessen Name auch hier nur geändert zu lesen sein soll. Er ist frisch aus dem Grundwehrdienst, hat keine Ersparnisse und bisher noch keinen Job gefunden. Während ein Großteil der Parkbesucher und Demoteilnehmer vor der Polizei flüchtete, blieb er zurück und filmte eine Festnahme. Auf jenem Video ist zu sehen, wie ein auf dem Tatverdächtigen kniender Polizist plötzlich auf Oliver zeigt, daraufhin sprintet ein weiterer Beamter auf ihn zu und nimmt ihn fest, die Aufnahme bricht ab.
Nach einer Nacht im Polizeianhaltezentrum wird die U-Haft beantragt, er soll den knienden Polizisten gegen die Schuler getreten haben. Im Strafantrag wird später ergänzt, dass er eigentlich das Gesicht des Beamten treffen wollte, aber eben "nur" dessen Schulter traf. Das ihn entlastende Video durfte er nicht zeigen. Es drohten fünf Jahre Haft. Er kontaktiert einen Anwalt, nach zwei weiteren Tagen in der Justizanstalt Josefstadt setzt ihn die Haftrichterin auf freien Fuß.  Den genauen Hergang schilderte er keine zwei Stunden später in einem Interview .

Anfang Juni sollte es zur Gerichtsverhandlung kommen. Doch zwei Wochen später, am 18. Mai, zog die Staatsanwaltschaft Wien den Strafantrag zurück. Was bleibt sind die Anwaltskosten. Die Kanzlei erließ bereits 200 Euro und sah von der Verrechnung von Leistungen im Wert von 603,75 Euro ab. Zu zahlen sind nun noch 1.180,02 Euro, binnen 14 Tagen. 

Wir erwarten uns nicht viel von dem Fundraiser, versuchen einfach unser Glück. Sollte das zufällig jemanden erreichen, der sich einen Beitrag leisten kann, würden wir uns sehr freuen. Anbei der Strafantrag, der Beschluss zur Zurückziehung sowie die endgültige Honorarnote der Kanzlei.

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Organizer

Leo Stempfl
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