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Bundesverfassungsgericht und EGMR – Neue Hoffnung

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Liebe Unterstützer*innen,

(TW: sexualisierte Gewalt)

viele von euch kennen bereits meine Geschichte, die am 18. April 2013 begann und mein ganzes Leben verändert hat. In dieser Nacht wurde ich unter dem Einfluss von K.-o.-Tropfen vergewaltigt. Vor zwei Jahren, im Mai 2018, wurde dann der mutmaßliche Täter anhand der DNA-Spuren aus seinem Sperma in der Datenbank gefunden. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt und weder die eingereichte Beschwerde meines Anwalts noch eine sehr erfolgreiche Online-Petition und viel Aufmerksamkeit durch die Medien konnte das ändern. Nun hat Ende Mai auch noch das Oberlandesgericht mein Klageerzwingungsverfahren abgewiesen und die Entscheidung der Staatsanwaltschaft noch einmal bestätigt.

Mein Fall zeigt deutlich, welch struktureller Diskriminierung Opfer von sexualisierter Gewalt von Seiten der Justiz ausgesetzt sind. Der Kampf um einen fairen Prozess, geschweige denn um eine Verurteilung oder gerechte Strafe, ist beinahe aussichtslos, wie die Statistik  deutlich zeigt: Von allen angezeigten Vergewaltigungen kommt es in Deutschland nur in 7,5% der Fälle zu einer Verurteilung. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die einen Freifahrtschein für jeden Täter darstellt, absolut fatal. Zumal da eine solche Entscheidung immer auch als Referenz für weitere Entscheidungen dient – insbesondere dann, wenn sie von zwei höheren Instanzen, wie der Generalstaatsanwaltschaft und dem OLG, in ihrer Richtigkeit bestätigt wurde. Die Vorstellung, dass in der Zukunft noch weiteren Frauen aufgrund meines Falles ein fairer Prozess verweigert wird, ist für mich unerträglich und deshalb habe ich mich dazu entschieden, ans Bundesverfassungsgericht zu gehen und weiterzukämpfen.

Die Chance, beim Bundesverfassungsgericht Erfolg zu haben, ist leider sehr gering, aber es ist meine einzige Möglichkeit, um an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gehen zu können.  Das alles wird ein jahrelanger Kampf werden, der mich sehr viel Kraft, Zeit und Energie kosten wird und der auch emotional sehr herausfordernd sein wird. Und vor allem aber sehr viel Geld kosten wird. Allein durch die Verfassungsbeschwerde hatte ich von einem Tag auf den nächsten 10.000 Euro Schulden. Dazu kommen dann noch die Anwaltskosten für den EGMR plus Gerichtskosten. Insgesamt kann es sich auf eine Summe von 25.000 Euro belaufen

Ich bitte euch von Herzen um eure Unterstützung, damit ich diesen Weg zu Ende gehen kann – vor allem für all die anderen Opfer von sexualisierter Gewalt, die ihren Kampf noch vor sich haben.

Ich danke euch allen im Voraus für eure Unterstützung! Ohne euch könnte ich das alles gar nicht machen.

Alles Liebe
Nina

PS: Sollte mehr Geld zusammenkommen oder die Anwalts- und Gerichtskosten doch geringer ausfallen, wird der überschüssige Betrag in meinen Verein KO e.V. – Kein Opfer fließen, der mittlerweile ganz kurz vor der Gründung steht.

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