Klage gegen das Verkaufsverbot von Feuerwerk
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Wir klagen gegen das Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk!
++++++++ UPDATES+++++++++
+++ 1000 Dank für jede einzelne Spende! <3 +++
+++ Wir halten das Crowdfunding offen und freuen uns weiter über Spenden +++
+++ Wofür wir weiter Spenden entgegennehmen erfahrt ihr unten in den Updates +++
Worum geht es?
Am 17.12. wurde vom Bundesrat das Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk beschlossen. Begründet wird das Verbot mit der Situation rund um Corona. Der Bundesverband Pyrotechnik und andere haben ausführlich dargelegt, warum das Verbot von Silvesterfeuerwerk nicht dazu beitragen wird, die dramatische Lage in Sachen Corona zu verbessern. Es ist reine Symbolpolitik, mit der weder Krankenhäuser spürbar entlastet werden noch Infektionsraten gesenkt werden können.
Dagegen klagen wir!
Warum klagen?
Das Verbot von zugelassenem Silvesterfeuerwerk hilft nicht, die Situation bezüglich Corona zu verbessern. Sie bedeutet nicht nur einen immensen wirtschaftlichen Schaden, sondern auch, dass den Menschen, denen Feuerwerk zum Jahreswechsel am Herzen liegt, dieses nicht erwerben und zünden können. Gegen das Verbot 2020 gab es lediglich Klagen von wirtschaftlich Geschädigten. Dies wollen wir in 2021 ändern und ergänzen die Klagen, die von Händlerinnen und Händlern eingereicht wurden um die Perspektive jener, die als Freundinnen und Freunde des Feuerwerks, als enthusiastische Hobby-Feuerwerkerinnen und Feuerwerker in ihrem Eigentumsrecht und ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt werden. Das erhöht die Chancen, dass eine der Klagen Erfolg hat.
Wer klagt?
Juristisch gesehen klagt ein Mitglied des Bundesverband Pyrotechnik, denn als juristische Person (eingetragener Verein) ist der Verband selbst nicht klageberechtigt. Das Verbandsmitglied ist, wie so viele von uns, von dem Verkaufsverbot betroffen: Seit 2020 liegen bezahlte Bestellungen in Versandlagern und können wegen des Verbots nicht ausgeliefert werden – dies betrifft Eigentumsrechte und den Grundsatz der allgemeinen Handlungsfreiheit. Als Verband unterstützen und organisieren wir die Klage. Und wir sorgen zusammen mit euch über dieses Crowdfunding für die Finanzierung der Klage.
Wie sind die Erfolgschancen?
Es gibt noch immer Verfahren gegen das Verkaufsverbot im letzten Jahr, zu denen es noch kein Beschluss gibt. Wie der Rechtsstreit ausgeht, ist also offen. Wir sind der Meinung: Die Argumente sind glasklar auf unserer Seite! Letztlich ist es schwer vorauszusehen, wie ein Verfahren ausgeht und wie hoch die Chancen sind. Wir lassen jedoch nichts unversucht! Selbst für den schlimmsten Fall, dass die Klage scheitern würde, wäre sie nicht umsonst gewesen. Sie ist nämlich auch eine starke Nachricht an die Politik, dass die Menschen unzufrieden mit dem Verbot sind und sich dagegen wehren.
Was passiert mit dem Geld?
Das Geld in diesem Crowdfunding wird verwendet, um die Klage gegen das Verkaufsverbot auf Bundesebene zu finanzieren. Die Kosten setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten. Wenn die Kosten für die Klage wider Erwarten niedriger sind als das Geld, das wir sammeln, werden wir mit dem übrigen Geld Klagen gegen Abbrennverbote auf Landesebene unterstützen (aktuell Bremen, Hamburg, Sachsen). Sollten auch diese Klagen voll ausfinanziert sein und noch Geld übrig sein, wird der BVPK es für den langfristigen Erhalt des Feuerwerks einsetzen. Dieser (Rechts-)streit ist nicht der letzte, den wir zu kämpfen haben werden. Über die genaue Verteilung der Gelder gewähren wir vollständige Transparenz.
Warum klagt der Verband nicht aus „eigener Tasche“?
Die Kosten für die Klage beläuft sich für zwei Instanzen im Eilverfahren auf ca. 20.000€. Durch die bisherige Unterstützung kann der Verband 7.500€ zuschießen. Deswegen beläuft sich das das Crowdfunding "nur" auf 12.500€. In den letzte Monaten konnten wir durch Spenden und mehr Mitgliedsbeiträge die Finanzen des Verbands etwas stabilisieren. Dennoch halten sich Einnahmen und Ausgaben etwa die Waage. Würden wir das Geld für die Klage aus der generellen Kasse des Verbands nehmen, wären wir mit Beginn des neuen Jahres handlungsunfähig. Stattdessen gilt es aber, verschiedene Projekt für den langfristigen Erhalt des Feuerwerks zu starten. Damit das möglich bleibt, haben wir keine andere Möglichkeit, als die Klage über ein Crowdfunding zu finanzieren.
Fragen? [email redacted] - Webseite: www.bvpk.org
Diese Kampagne wird initiiert von
Ingo Schubert
Binger Straße 12
14197 Berlin
Ingo Schubert ist Vorstandsmitglied des Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. (BVPK). Die Mittel aus diesem Crowdfunding werden unmittelbar an den BVPK ausgezahlt und ausschließlich für die hier beschriebenen Zwecke verwendet.
Bundesverband Pyrotechnik & Kunstfeuerwerk e.V.
Birkbuschstraße 40-41
12167 Berlin
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Worum geht es?
Am 17.12. wurde vom Bundesrat das Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk beschlossen. Begründet wird das Verbot mit der Situation rund um Corona. Der Bundesverband Pyrotechnik und andere haben ausführlich dargelegt, warum das Verbot von Silvesterfeuerwerk nicht dazu beitragen wird, die dramatische Lage in Sachen Corona zu verbessern. Es ist reine Symbolpolitik, mit der weder Krankenhäuser spürbar entlastet werden noch Infektionsraten gesenkt werden können.
Dagegen klagen wir!
Warum klagen?
Das Verbot von zugelassenem Silvesterfeuerwerk hilft nicht, die Situation bezüglich Corona zu verbessern. Sie bedeutet nicht nur einen immensen wirtschaftlichen Schaden, sondern auch, dass den Menschen, denen Feuerwerk zum Jahreswechsel am Herzen liegt, dieses nicht erwerben und zünden können. Gegen das Verbot 2020 gab es lediglich Klagen von wirtschaftlich Geschädigten. Dies wollen wir in 2021 ändern und ergänzen die Klagen, die von Händlerinnen und Händlern eingereicht wurden um die Perspektive jener, die als Freundinnen und Freunde des Feuerwerks, als enthusiastische Hobby-Feuerwerkerinnen und Feuerwerker in ihrem Eigentumsrecht und ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt werden. Das erhöht die Chancen, dass eine der Klagen Erfolg hat.
Wer klagt?
Juristisch gesehen klagt ein Mitglied des Bundesverband Pyrotechnik, denn als juristische Person (eingetragener Verein) ist der Verband selbst nicht klageberechtigt. Das Verbandsmitglied ist, wie so viele von uns, von dem Verkaufsverbot betroffen: Seit 2020 liegen bezahlte Bestellungen in Versandlagern und können wegen des Verbots nicht ausgeliefert werden – dies betrifft Eigentumsrechte und den Grundsatz der allgemeinen Handlungsfreiheit. Als Verband unterstützen und organisieren wir die Klage. Und wir sorgen zusammen mit euch über dieses Crowdfunding für die Finanzierung der Klage.
Wie sind die Erfolgschancen?
Es gibt noch immer Verfahren gegen das Verkaufsverbot im letzten Jahr, zu denen es noch kein Beschluss gibt. Wie der Rechtsstreit ausgeht, ist also offen. Wir sind der Meinung: Die Argumente sind glasklar auf unserer Seite! Letztlich ist es schwer vorauszusehen, wie ein Verfahren ausgeht und wie hoch die Chancen sind. Wir lassen jedoch nichts unversucht! Selbst für den schlimmsten Fall, dass die Klage scheitern würde, wäre sie nicht umsonst gewesen. Sie ist nämlich auch eine starke Nachricht an die Politik, dass die Menschen unzufrieden mit dem Verbot sind und sich dagegen wehren.
Was passiert mit dem Geld?
Das Geld in diesem Crowdfunding wird verwendet, um die Klage gegen das Verkaufsverbot auf Bundesebene zu finanzieren. Die Kosten setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten. Wenn die Kosten für die Klage wider Erwarten niedriger sind als das Geld, das wir sammeln, werden wir mit dem übrigen Geld Klagen gegen Abbrennverbote auf Landesebene unterstützen (aktuell Bremen, Hamburg, Sachsen). Sollten auch diese Klagen voll ausfinanziert sein und noch Geld übrig sein, wird der BVPK es für den langfristigen Erhalt des Feuerwerks einsetzen. Dieser (Rechts-)streit ist nicht der letzte, den wir zu kämpfen haben werden. Über die genaue Verteilung der Gelder gewähren wir vollständige Transparenz.
Warum klagt der Verband nicht aus „eigener Tasche“?
Die Kosten für die Klage beläuft sich für zwei Instanzen im Eilverfahren auf ca. 20.000€. Durch die bisherige Unterstützung kann der Verband 7.500€ zuschießen. Deswegen beläuft sich das das Crowdfunding "nur" auf 12.500€. In den letzte Monaten konnten wir durch Spenden und mehr Mitgliedsbeiträge die Finanzen des Verbands etwas stabilisieren. Dennoch halten sich Einnahmen und Ausgaben etwa die Waage. Würden wir das Geld für die Klage aus der generellen Kasse des Verbands nehmen, wären wir mit Beginn des neuen Jahres handlungsunfähig. Stattdessen gilt es aber, verschiedene Projekt für den langfristigen Erhalt des Feuerwerks zu starten. Damit das möglich bleibt, haben wir keine andere Möglichkeit, als die Klage über ein Crowdfunding zu finanzieren.
Fragen? [email redacted] - Webseite: www.bvpk.org
Diese Kampagne wird initiiert von
Ingo Schubert
Binger Straße 12
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Ingo Schubert ist Vorstandsmitglied des Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. (BVPK). Die Mittel aus diesem Crowdfunding werden unmittelbar an den BVPK ausgezahlt und ausschließlich für die hier beschriebenen Zwecke verwendet.
Bundesverband Pyrotechnik & Kunstfeuerwerk e.V.
Birkbuschstraße 40-41
12167 Berlin
Fundraising team: BVPK (2)
Ingo Schubert
Organizer
Berlin, Berlin
Ingo Schubert
Beneficiary
Bundesverband Pyrotechnik
Team member