Corona-Zitate: Micliberal vor Gericht!
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Corona vor Gericht: Wird erster Kritiker wegen einer „Feindesliste“ verurteilt?
Diese Frage stellt sich nicht nur die Berliner Zeitung, die am 23.03.2024 über meinen Fall berichtet hat.
Seit Monaten ermittelt der Staat gegen mich, weil ich Menschen zitiert habe, die sich in der Coronakrise abfällig über andere Menschen - insbesondere Ungeimpfte - geäußert haben. Nun soll ich mich also in Kürze wegen einer simplen Zitatenliste (ohne jegliche Ergänzungen) vor dem Kölner Amtsgericht rechtfertigen.
Dieses Verfahren ist ein politisches Verfahren, gegen einen Menschen, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung achtet und verteidigt.
In einer offenen und freien Gesellschaft muss es möglich sein, Aussagen von Menschen und Institutionen zu zitieren, ohne dass die Gefahr besteht, dass die Bürgerinnen und Bürger im Anschluss daran staatlich verfolgt werden. Dabei muss irrelevant bleiben, woher die Zitate stammen, wenn sie vielfach im Internet abrufbar sind und damit nicht im Geringsten eine Gewaltandrohung oder dergleichen verbunden war.
Wer beschreibt, was ist, macht sich nicht strafbar. Das ist meine höchstpersönliche Auffassung.
Ich fühle mich an die Worte von Kurt Tucholsky erinnert, der sagte: "In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht."
In meinen Augen findet hier ein unverhältnismäßiger Eingriff des Staates in die Meinungsfreiheit eines Einzelnen statt, der dazu dienen soll, Menschen wie mich einzuschüchtern, die politisch nicht konform waren und sind. Hier hat jeder Einzelne das Recht und die Pflicht, gegen diese einseitige Einschränkung der Meinungsfreiheit aufzustehen und sich zu wehren.
Ich lasse mich von diesem Strafverfahren gegen mich nicht einschüchtern und werde mich weiter für die Meinungsfreiheit einsetzen und bin gemeinsam mit meiner hoch geschätzten Rechtsanwältin bereit, für die Meinungsfreiheit auch öffentlich vor einem deutschen Gericht einzutreten.
Das Verfahren und die Verteidigung kosten Zeit, Geld und auch viele Nerven. Ich habe mich bewusst dafür entschieden, jetzt und in den kommenden Monaten für die Meinungsfreiheit zu kämpfen. Fest steht: Ich werde für die Meinungsfreiheit und das Recht, Menschen zu zitieren, wenn nötig, durch ALLE Instanzen gehen und mich gegen den Vorwurf, ich hätte eine Feindesliste erstellt, wehren. Außerdem soll ich in gefährdender Art und Weise personenbezogene Daten verbreitet haben (§ 126a StGB). Da das ein neuer Paragraf ist, soll ich ganz offensichtlich an der Rechtsfortbildung mitwirken. Ein Rechtsprofessor schrieb dazu auf Twitter: „Wenn wir Juristen einen neuen § vom Gesetzgeber kriegen, ist das wie Weihnachten bei Kindern: Muss direkt ausgepackt und bespielt werden. Leider müssen Sie das jetzt ausbaden. Dafür wird die Entscheidung nach Ihnen benannt. Der Micliberal-Fall. Leading Case zu § 126a. Schön, oder?“
Ob das schön ist? Eher nicht. Niemand darf staatlich verfolgt und eingeschüchtert werden, wenn er lediglich auf ungute Verhaltensweisen und Aussagen hinweist.
Einen Link zum Artikel der Berliner Zeitung habe ich hier beigefügt. Auf X (vormals Twitter) könnt ihr mir unter @MicLiberal folgen, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Ich bedanke mich sehr herzlich, dass ihr mich und dieses Vorhaben unterstützt! Und vielen Dank auch für jede mentale Unterstützung und jeden Zuspruch. Hier und auf X. Das weiß ich sehr zu schätzen.
Viele Grüße,
euer Mic
Link zum Artikel in der Berliner Zeitung vom 23.03.2024: Micliberal steht vor Gericht
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Mic Liberal
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Cologne, Nordrhein-Westfalen