Dany verklagt elf Bundesländer auf Entschädigung
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Dany verklagt elf Bundesländer auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz
Daniel „Dany“ Rau ist als ausgebildeter Meister für Veranstaltungstechnik und Fachmeister für Veranstaltungs-sicherheit seit 38 Jahren auf selbstständiger Basis als Projekt- und Produktionsleiter im Veranstaltungsbereich tätig. Bedingt durch die Veranstaltungsverbote der Corona-Verordnungen ist auch er, wie auch die meisten Selbstständigen in der Veranstaltungsbranche, seit über 12 Monaten ohne Arbeit und vor allem ohne Einkommen.
Bereits im Mai 2020 stellte er einen Antrag auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 56. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Bis heute erhielt er keinerlei Entschädigung für seine entgangenen Einkünfte. Dany entschloss sich deshalb, auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz § 56 und den Artikeln 12 und 14 des Grundgesetzes zu klagen. In Summe sind es zwölf Klagen in elf Bundesländern, in denen 2020 seine Veranstaltungen stattgefunden hätten, bei denen er Einkünfte hätte erzielen können.
Schaut man sich Danys Lage auf Grundlage der Verfassung an, heißt es vereinfacht, dass durch die Veranstaltungs-verbote in den Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und des damit einhergehenden Tätigkeits-verbots ein „Sonderopfer“ zum Wohle der Allgemeinheit abverlangt wird.
Das ist ein Eingriff in die vom Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit, der eigentlich durch gesetzliche Entschädigungsansprüche aufgefangen werden müsste. Zwar sieht das Infektionsschutzgesetz Regelungen für eine Entschädigung vor, aber eben nur für Personen, die ansteckungs- oder krankheitsverdächtig (sog. Ausscheider) sind und deswegen Beschränkungen wie Quarantäne hinnehmen müssen. Für diejenigen, und das gilt nicht nur in Danys Fall, die schwerwiegende, wirtschaftliche Folgen tragen müssen, treffen die gesetzlich vorgesehenen Entschädigungsregeln nicht unmittelbar zu.
Bei Danys Entschädigungsklagen geht es um zwei wesentliche Dinge. Einerseits den Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung feststellen zu lassen und andererseits aufzuzeigen, dass es eine Regulierungslücke hinsichtlich der Entschädigung für das „Sonderopfer“ gibt. Genau diese Lücke muss vom Verfassungsgericht festgestellt werden und daraus muss dann ein Entschädigungsgesetz resultieren, das diese Lücke schließt. Es wäre ein Präzedenzfall von bundesweiter, branchenübergreifender Bedeutung. Somit hätten alle Betroffenen die Möglichkeit ebenfalls auf Entschädigung zu klagen.
Sollten eine oder mehrere dieser Klagen Erfolg haben und es zu einer Überprüfung der Gesetzeslage durch das Bundesverfassungsgericht kommen, so ist eine Gesetzesänderung hin zu einem Entschädigungsgesetz denkbar und das würde zukünftig zu einer grundlegenden Änderung hinsichtlich Entschädigungen führen. Solch eine Regelung wird auch bereits von bekannten Verfassungsrechtlern, wie dem ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichts Prof. Hans-Jürgen Papier oder Prof. Udo Di Fabio gefordert.
Mit Unterstützung des ISDV e.V., dem Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD), dem Aktionsbündnis AlarmstufeRot sowie des mentalen und praktischen Beistands von Freunden und Kollegen will Dany Rau ein Ziel erreichen, das für viele Selbstständige aus unterschiedlichen Branchen ein Überleben sichern könnte.
Die Kosten für diese Gerichtsverfahren werden teilweise durch die Unterstützer finanziert, jedoch bleibt ein Großteil der Prozesskosten ungedeckt und gehen zu Lasten von Dany.
Diese Crowdfunding-Kampagne soll dazu dienen, die anfallenden Prozesskosten durch uns alle aufzubringen. Bitte unterstützt deshalb dieses Vorhaben, damit Dany Rau seinen Kampf für uns alle zumindest finanziell nicht allein tragen muss.
Sollte über diese Kampagne mehr Geld zusammenkommen als benötigt wird, fließt der Rest des Geldes in den Solidaritätsfonds für freie Bühnen- und Tontechniker:innen, Beleuchter:innen, Stage Hands und Veranstaltungshelfer:innen #handforahand.
Wir danken Euch für Eure Unterstützung!
„Am Ende des Tages mach ich das für alle, die in der gleichen oder sogar noch einer schlimmeren Situation wie ich sind und deswegen ist weitermachen und den Weg bis zum Ende gehen die einzige Option!“ (Dany Rau)
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Daniel „Dany“ Rau ist als ausgebildeter Meister für Veranstaltungstechnik und Fachmeister für Veranstaltungs-sicherheit seit 38 Jahren auf selbstständiger Basis als Projekt- und Produktionsleiter im Veranstaltungsbereich tätig. Bedingt durch die Veranstaltungsverbote der Corona-Verordnungen ist auch er, wie auch die meisten Selbstständigen in der Veranstaltungsbranche, seit über 12 Monaten ohne Arbeit und vor allem ohne Einkommen.
Bereits im Mai 2020 stellte er einen Antrag auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 56. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Bis heute erhielt er keinerlei Entschädigung für seine entgangenen Einkünfte. Dany entschloss sich deshalb, auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz § 56 und den Artikeln 12 und 14 des Grundgesetzes zu klagen. In Summe sind es zwölf Klagen in elf Bundesländern, in denen 2020 seine Veranstaltungen stattgefunden hätten, bei denen er Einkünfte hätte erzielen können.
Schaut man sich Danys Lage auf Grundlage der Verfassung an, heißt es vereinfacht, dass durch die Veranstaltungs-verbote in den Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und des damit einhergehenden Tätigkeits-verbots ein „Sonderopfer“ zum Wohle der Allgemeinheit abverlangt wird.
Das ist ein Eingriff in die vom Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit, der eigentlich durch gesetzliche Entschädigungsansprüche aufgefangen werden müsste. Zwar sieht das Infektionsschutzgesetz Regelungen für eine Entschädigung vor, aber eben nur für Personen, die ansteckungs- oder krankheitsverdächtig (sog. Ausscheider) sind und deswegen Beschränkungen wie Quarantäne hinnehmen müssen. Für diejenigen, und das gilt nicht nur in Danys Fall, die schwerwiegende, wirtschaftliche Folgen tragen müssen, treffen die gesetzlich vorgesehenen Entschädigungsregeln nicht unmittelbar zu.
Bei Danys Entschädigungsklagen geht es um zwei wesentliche Dinge. Einerseits den Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung feststellen zu lassen und andererseits aufzuzeigen, dass es eine Regulierungslücke hinsichtlich der Entschädigung für das „Sonderopfer“ gibt. Genau diese Lücke muss vom Verfassungsgericht festgestellt werden und daraus muss dann ein Entschädigungsgesetz resultieren, das diese Lücke schließt. Es wäre ein Präzedenzfall von bundesweiter, branchenübergreifender Bedeutung. Somit hätten alle Betroffenen die Möglichkeit ebenfalls auf Entschädigung zu klagen.
Sollten eine oder mehrere dieser Klagen Erfolg haben und es zu einer Überprüfung der Gesetzeslage durch das Bundesverfassungsgericht kommen, so ist eine Gesetzesänderung hin zu einem Entschädigungsgesetz denkbar und das würde zukünftig zu einer grundlegenden Änderung hinsichtlich Entschädigungen führen. Solch eine Regelung wird auch bereits von bekannten Verfassungsrechtlern, wie dem ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichts Prof. Hans-Jürgen Papier oder Prof. Udo Di Fabio gefordert.
Mit Unterstützung des ISDV e.V., dem Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD), dem Aktionsbündnis AlarmstufeRot sowie des mentalen und praktischen Beistands von Freunden und Kollegen will Dany Rau ein Ziel erreichen, das für viele Selbstständige aus unterschiedlichen Branchen ein Überleben sichern könnte.
Die Kosten für diese Gerichtsverfahren werden teilweise durch die Unterstützer finanziert, jedoch bleibt ein Großteil der Prozesskosten ungedeckt und gehen zu Lasten von Dany.
Diese Crowdfunding-Kampagne soll dazu dienen, die anfallenden Prozesskosten durch uns alle aufzubringen. Bitte unterstützt deshalb dieses Vorhaben, damit Dany Rau seinen Kampf für uns alle zumindest finanziell nicht allein tragen muss.
Sollte über diese Kampagne mehr Geld zusammenkommen als benötigt wird, fließt der Rest des Geldes in den Solidaritätsfonds für freie Bühnen- und Tontechniker:innen, Beleuchter:innen, Stage Hands und Veranstaltungshelfer:innen #handforahand.
Wir danken Euch für Eure Unterstützung!
„Am Ende des Tages mach ich das für alle, die in der gleichen oder sogar noch einer schlimmeren Situation wie ich sind und deswegen ist weitermachen und den Weg bis zum Ende gehen die einzige Option!“ (Dany Rau)
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Organizer and beneficiary
Crowdfunding Dany
Organizer
Lampertheim, Hessen
Daniel Rau
Beneficiary