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Fertigstellung Schulgelände Krischerstraße

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Ihre Spende für 600 Grundschulkinder!
Mit unserem Bürgerbegehren setzen wir uns dafür ein, dass das Schulgelände an der Krischerstraße nach Jahren der Bauzeit endlich fertiggestellt wird. Wir möchten die Umsetzung der dort befindlichen Container bewirken, die gegenwärtig 1.200 qm des Schulgeländes blockieren und auf unbefristete Zeit zu einer Unterkunft für bis zu achtzig geflüchtete Menschen umgebaut werden sollen. Wir positionieren uns mit unserer Initiative ausdrücklich nicht gegen die Unterbringung und Aufnahme geflüchteter Menschen.
Das Thema Integration und Unterbringung geflüchteter Menschen ist nach unserer Auffassung eines, was die gesamte Gesellschaft betrifft und nicht auf den Schultern von 600 Grundschulkindern auszutragen ist.
Wir glauben, dass die Stadt Monheim über Mittel und Ressourcen verfügt, eine verantwortungsvolle Lösung zu finden die SOWOHL den Grundschulkindern, ALS AUCH den in unserer Mitte willkommenen Geflüchteten gerecht wird.
Leider sehen wir auf Seiten der Stadt keine Bereitschaft sich auf unsere Argumentation einzulassen. Stattdessen sehen wir den beharrlichen Versuch, den Initiatoren des Bürgerbegehrens und seinen Unterstützerinnen und Unterstützern eine politisch rechts gerichtete Motivation zu unterstellen, sowie die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fortwährend in Zweifel zu ziehen und die Fassung eines rechtskräftigen Beschlusses über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat hinauszuzögern.
Wir werden die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auch vor Gericht erstreiten. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie uns hierbei.

Alle Informationen finden SIe auf unserer Homepage:

Was bisher geschah:
Am 20.09.2023 hat der Monheimer Stadtrat beschlossen, dass die Container auf dem Schulgelände Lottenstraße / Krischerstraße entgegen dem Baubeschluss nicht zum Ende der Bauphase demontiert werden, sondern auf unbestimmte Zeit dort verbleiben sollen. Die Container, deren Fläche 1.200 qm Schulgelände blockieren, wurden während der Bauphase der Schulen übergangsweise für den Schulbetrieb genutzt. Sie sollen nun umgebaut werden und unbefristet als Unterkunft für geflüchtete Menschen zur Verfügung stehen.

Wir setzen uns dafür ein, dass das Schulgelände an der Krischerstraße für mehr als 600 Kinder an drei Einrichtungen endlich gemäß Baubeschluss aus 2017 fertiggestellt wird. Dieser Beschluss sah auf der jetzt blockierten Fläche dringend benötigte Freifläche vor. Hierzu haben wir als betroffene Eltern von Kindern am Schulzentrum das Bürgerbegehren „Fertigstellung Schulgelände Krischerstraße“ initiiert.

Sollte der Stadtrat der Stadt Monheim den Beschluss fassen, dass dieses Bürgerbegehren unzulässig ist, liefert er so die Grundlage, um den Rechtsweg über das Verwaltungsgericht zu ergreifen und dafür zu kämpfen, dass alle wahlberechtigten Monheimer BürgerInnen die Möglichkeit bekommen, demokratisch über unser Anliegen abzustimmen.

Bisher konnten wir das Bürgerbegehren aus den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen und mit ganz viel ehrenamtlicher Unterstützung voranbringen. Für die zahlreiche und tatkräftige Unterstützung möchten wir uns an dieser Stelle noch einmal herzlich bedanken. Da wir für die Vorbereitung der nun kommenden Schritte allerdings in Vorleistung treten müssen, sind wir auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Wenn auch Sie die kommenden Schritte des Bürgerbegehrens finanziell unterstützen möchten, haben Sie hier die Möglichkeit dazu.

Sind wir eine Anti-Flüchtlingsbewegung?
Klar ist: seit Beginn unserer Initiative heben wir hervor, dass es bei unserem Bürgerbegehren nicht darum geht die Unterbringung geflüchteter Menschen zu verhindern.
Wir empfinden es als absolut notwendig und moralisch verpflichtend, Menschen die Ihre Heimat aufgrund einer Notlage verlassen mussten, bei uns aufzunehmen.
Von Beginn an haben wir das in Monheim praktizierte Konzept der dezentralen Unterbringung geflüchteter Menschen als beispielhaft hervorgehoben. Wie oben bereits genannt sehen wir die Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen als eine gesamt-gesellschaftliche Verantwortung.

Unsere Motivation und unsere Haltung
Mit einem Beschluss aus September 2023 will der Monheimer Stadtrat die Umsetzung eines offiziellen Baubeschlusses umgehen: Der Containerriegel, der eine Fläche von 1.200qm blockiert, soll stattdessen auf dem Schulgelände erhalten bleiben. Obwohl er heute nicht mehr für den Schulbetrieb benötigt wird und die Nutzung der dringend benötigten Freifläche verhindert. Die Container sollen als Lebensraum für geflüchtete Menschen dienen und ein Umzug auf Nicht-schulisches Gelände wurde im September als zu teuer und später als gar nicht umsetzbar bewertet. Wobei der Bürgermeister bis heute keine Auskunft darüber gibt, wer wann welche Flächen überhaupt geprüft und bewertet haben will.

Im Gegensatz zur Mehrheitsfraktion Peto sind wir fest davon überzeugt, dass SOWOHL ein vollständiges Schulgelände ALS AUCH eine ordentliche Unterkunft für geflüchtete Menschen in Monheim möglich sind. Sowohl die Flächen als auch die finanziellen Mittel sind vorhanden.

Wir sehen die Verwaltung der Stadt Monheim und die gewählten Ratsvertreter in der Verantwortung, eine verantwortungsvolle Lösung herbeizuführen, die nicht die Bedürfnisse von Schulkindern und geflüchteten Menschen gegeneinander ausspielt, sondern den Bedürfnissen beider Gruppen gerecht wird.

Warum wir erst jetzt juristisch aktiv werden können
Der Stadtrat wird, sofern der Tagesordnungspunkt nicht abermals verschoben wird, erst nach mehr als 3 Monaten über den Antrag auf Vorprüfung (eine Beschlussfassung hätte innerhalb von acht Wochen erfolgen müssen) sowie über das Bürgerbegehren und die Unterstützung von über 4.000 BürgerInnen der Stadt Monheim entscheiden.
Die Stadtverwaltung und die Mehrheitsfraktion im Rat haben uns bis zum jetzigen Zeitpunkt einen ordentlichen Ratsbeschluss über unsere Anträge verweigert, wissend, dass wir nur gegen einen ordentlichen Ratsbeschluss juristische Schritte einleiten können. Anstatt für alle BürgerInnen der Stadt Monheim schnell auch juristische Klarheit zu schaffen, wird die derzeitige Hängepartie künstlich in die Länge gezogen.
Wir haben mit dieser Haltung und dem daraus folgenden Handeln der Stadtverwaltung sowie der Mehrheitsfraktion im Stadtrat aufgrund der bisherigen Kommunikation zum Anliegen unseres Bürgerbegehrens gerechnet. Nach den öffentlichen Ausführungen des Bürgermeisters wird sich an dieser Haltung seitens der Stadtverwaltung trotz all unserer Hoffnung auf einen ordentlichen Dialog, auch nichts ändern.
Erst ein rechtskräftiger Beschluss des Stadtrats gibt und die Möglichkeit rechtliche Mittel zu ergreifen und das Verwaltungsgericht anzurufen.

Warum wir vom Erfolg eines Bürgerbegehrens überzeugt sind
Mehr als 4.000 Monheimer Bürger und Bürgerinnen haben innerhalb von nur vier Wochen mit Ihrer Unterschrift signalisiert, dass Sie unser Anliegen zur Fertigstellung des Schulgeländes unterstützen. Das ist ein starkes Signal. Zudem gibt es den Rückhalt von allen Ratsfraktionen der Opposition. Der Rückhalt und die Unterstützung von CDU, Grünen, SPD und FDP bestärkt uns in unserem Vorgehen.
Wir möchten mit unserem Bürgerbegehren erreichen, dass am Ende alle wahlberechtigten Monheimer/innen im Rahmen eines Bürgerentscheids demokratisch, frei und geheim über die unverzügliche Fertigstellung des Schulzentrums abstimmen dürfen.

Warum wir um finanzielle Unterstützung bitten
Bisher konnten wir das Bürgerbegehren aus den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen und mit ehrenamtlicher Unterstützung voranbringen. Unser Dank gilt hier noch einmal allen Unterstützerinnen und Unterstützern.
Anwalts- und Verfahrenskosten sowie eine Kampagne für die nun kommenden Schritte werden unser bisheriges Budget jedoch sprengen. Deshalb freuen wir uns über jeden einzelnen Euro, mit dem Sie uns hierbei unterstützen!
Ihr Beitrag wird ausschließlich für Zwecke des Bürgerbegehrens verwendet. Finanzielle Mittel, die am Ende nicht zur Unterstützung des Projektes verwendet wurden, spenden wir im Nachgang den Schulen des Schulzentrums und an den katholischen Verein für soziale Dienste SKFM Monheim, einen wesentlichen Träger der Flüchtlingshilfe in der Stadt Monheim. Mit Ihrem Beitrag unterstützen Sie die Basisdemokratie in Monheim. Vielen Dank!

Rückblick

• 22.11.2023: Einreichen des Bürgerbegehrens bei der Stadtverwaltung und Antrag auf Kostenschätzung

• 28.11.2023: Stadtverwaltung legt Kostenschätzung vor

• 01.12.2023: Antrag auf Vorprüfung der Unterschriftenliste incl. Kosten-schätzung (Antrag löst eine Fristhemmung bis zu einer Entscheidung über den Antrag durch den Stadtrat aus)

• 13.12.2023: Der Stadtrat verschiebt auf Antrag der Verwaltung eine laut Tagesordnung geplante Entscheidung über den Antrag auf Vorprüfung. Der Bürgermeister sagt auf Rückfrage durch die CDU zu, dass in einer Sit-zung im Januar abgestimmt werden soll

• 28.12.2023: Die Stadtverwaltung teilt über den städtischen Newsletter mit, (Selfie-Gate) dass der Antrag auf Vorprüfung aus formalen Gründen angeblich un-zulässig sei und damit das gesamte Bürgerbegehren am 27.12.2013 verfristet ist. Darüber hinaus teilt der Bürgermeister den Initiatoren schriftlich in einem Brief mit, dass er nicht die Absicht hat, den Stadtrat über den Antrag auf Vorprüfung abstimmen zu lassen

• 29.12.2023: Aufgrund der Empfehlung durch die beratenden Anwälte reichen die Initiatoren einen Widerspruch gegen die von der Stadtverwaltung verkündete Rechtsauffassung zur Zulässigkeit des Antrages auf Vorprüfung, insbesondere zur angeblichen Entscheidungsgewalt des Bürgermeisters in dieser Frage ein und beantragen eine Abstimmung des Stadtrates in Einklang mit den gesetzlichen Regelungen in dieser Frage. Hilfsweise reichen die Initiatoren darüber hinaus deutlich über 4.000 Unterschriften von UnterstützerInnen des Bürgerbegehrens und somit das Bürgerbegehren selbst ein.

• 16.01.2024: Erst 18 Tage nach Einreichung des Bürgerbegehrens informiert die Stadtverwaltung im städtischen Newsletter darüber, dass das Bürgerbegehren eingereicht wurde und nun die Unterschriften auf Gültigkeit geprüft werden sollen.

• 24.01.2024: Sondersitzung des Stadtrats. Diese Sondersitzung wurde von der Opposition beantragt, nachdem abzusehen war, dass die vom Bürgermeister am 13.12.2023 in Aussicht gestellte Sitzung zur Beschlussfassung über den Antrag auf Vorprüfung nicht durchgeführt werden sollte. Eine Entscheidung durch den Stadtrat wurde mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion und gegen die Stimmen der Opposition erneut vertagt.

• 20.03.2024: Für die ordentliche Ratssitzung am 20.03.2024 hatte der Bürgermeister zuletzt eine Entscheidung über das Bürgerbegehren angekündigt
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Tim, Johannes und Alex vom BB Fertigstellung Schulgelände Krischerstraße
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Monheim am Rhein, Nordrhein-Westfalen

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