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Freiheit schützen, Rechtsstaat verteidigen.

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Guten Tag, mein Name ist Gregor S.

Natürlich ist das nicht mein wirklicher Name, es ist ein Pseudonym.

Denn ich bin Beamter beim Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen in Dresden. Noch. Denn das Landesamt – mein Dienstherr – möchte mich loswerden. Mit allen Mitteln.
Man hat mir die Sicherheitsermächtigung entzogen. Diese brauche ich, um die Liegenschaft meines Dienstherrn überhaupt betreten zu dürfen. Der Entzug der Sicherheitsermächtigung ist – bezogen auf die Arbeit in einem Nachrichtendienst –gleichzusetzen mit einem Berufsverbot.

Warum mein Dienstherr so wütend auf mich ist?

Im November 2022 verfasste ich einen Vermerk über Arbeitsbedingungen und Verwaltungsabläufe in meiner Dienststelle, bei deren fortgesetztem Bestehen ich die Sicherheit nicht nur des Freistaates Sachsen, sondern auch die der gesamten Bundesrepublik gefährdet sah.
Ein Nachrichtendienst, der technisch und personell suboptimal tätig ist, übersieht Gefährder und Vertreter ausländischer Geheimdienste. Natürlich war ich nicht der Einzige, der die Gefährdungslage durch das marode Innenleben meines Dienstherrn als gegeben ansah. Aber vermutlich wissen Sie, was man mit dem Überbringer „schlechter“ Nachrichten allzu gerne macht. Und welche Mechanismen intern in Bewegung gesetzt werden.

Zu Beginn meiner Dienstzeit, sowohl als Soldat sowie als Beamter in den Behörden für Verfassungsschutz, leistete ich das Gelöbnis beziehungsweise den Eid auf die Bundesrepublik Deutschland, als Landesbeamter auf das jeweilige Bundesland.
So sprach ich in einem feierlichen Festakt zusammen mit meinen Kameradinnen und Kameraden der Bundeswehr folgende Worte:

„Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen [...].“

Die Eidesformel für Bundesbeamte führt zum Vergleich folgenden Wortlaut:

„Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen […].“

Es mag antiquiert erscheinen und so mancher empfindet vielleicht gar so etwas wie Fremdscham bei den Worten, da es natürlich in der aktuellen Zeit schon fast pathetisch klingen mag. Eine Haltung, die der ein oder andere vielleicht im Alltag vermissen könnte.
Doch drücken diese Worte letztlich das besondere Verhältnis aus, in welches man sich als Soldat, Polizist und generell als Beamter begibt. Ein Treueverhältnis, welches dem Einzelnen Rechte und Pflichten auferlegt, aus einem hoheitlichen Verständnis heraus, eben weil es sich um einen Dienst handelt. Einen Dienst in den staatlichen Einrichtungen, sei es Militär, Polizei oder Verwaltung. Ein Dienst für den Souverän. Nicht für den Selbstzweck oder -erhalt.

Der Souverän ist das Volk.

Der Souverän, das sind die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Das sind Sie.

Mündige, vernunftbegabte Menschen, deren Willen beispielsweise mittels Wahlen der Vertreter in den Parlamenten Ausdruck verliehen wird. Die mittels Steuergelder ihre Einrichtungen und Institutionen begründen und erhalten. Die also das abstrakte Staatsgebilde zu dem machen, was es in der Realität ist. Die in der Auseinandersetzung mit eben diesem Staat zudem aufgrund ihrer Grundrechte besonders geschützt sind.
Grundrechte sind die Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Diese sind Ausfluss der historischen Tragödien, die dieses Land erschüttert und zerstört haben.

Die Institutionen und Ämter sind Einrichtungen, die den Bürgerinnen und Bürgern des Landes dienen sollen. Nicht umgekehrt. Dafür arbeiten die Amtsträger auch nicht. Sie produzieren nichts, schaffen keine Werte. Sie sind Amtsträger. Sie haben ein Amt übertragen bekommen – durch Sie, den Souverän.

Beamte, so auch ich, werden durch Ihre Steuergelder alimentiert. Und das nicht zu wenig.
Obgleich eloquente Staatstheoretiker die Komplexität der „Legitimationsketten“ – vom Volk bis hin zum Mandats- und Amtsträger – deutlich besser deklinieren können, so hallten mir stets die Worte der Offiziere bei der Bundeswehr wider: „Die Zeiten des Kadavergehorsams sind vorbei.“

Was meiner persönlichen Erfahrung nach dabei mit am schnellsten und Erstes innerhalb des öffentlichen Dienstes abhandenkommen kann, ist die Demut. Ebenfalls so ein antiquierter Begriff.
Die Demut setzt das Bewusstsein, die Reflektion und damit auch das Verständnis voraus, was man als Amtsträger eigentlich macht, welche Verantwortung man übertragen bekommen hat. Und welche Legitimation Ihnen allen gegenüber einhergeht.

Der homo oeconomicus der Moderne mag das anders bewerten. Viel Geld für eine überschaubare Tätigkeit. Für eine sichere Tätigkeit. Eine, welche ein komfortables Leben ermöglicht. Der größtmögliche Nutzen für sich selbst. Die Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist mit allerlei - in Teilen zutreffender - Klischees verbunden. Die beliebten Beamtenwitze sind schon fast mehr Überlieferungen der kollektiven Erfahrungen im Kontakt mit der Bürokratie.
Wie dem dauergestressten Beamten, der nicht müde wird, sein Leid mit der Kaffeetasse in der Hand den Kolleginnen und Kollegen zu klagen.

Meine Rechtsanwältin, Frau Christiane Meusel , kennt dieses Leid. Sie erlebte das andere Extrem. Sie wurde sogar vom Nichtstun krank. Nicht, weil es nichts zu tun gab, sondern weil sie nichts zu tun haben sollte und durfte. Auch sie machte die Erfahrung, was es bedeutet, innerhalb des Verfassungsschutzes als „unbequem“ identifiziert zu werden. Mit weitreichenden Folgen für ihr Berufs- und Privatleben.
Der entscheidende Unterschied entstand durch den Umgang damit: Sie entschied, sich zu wehren.

Deswegen kündigte sie, verklagte ihren ehemaligen Dienstherrn auf Entschädigung und erzielte einen Teilerfolg über 10.000 Euro. Nun vertritt sie ehemalige Kollegen, weil sie weiß, wie die Behörden „ticken“.

Am 22. Mai 2024 berichtete Herr Philippe Debionne in der Schwäbischen Zeitung über meinen Fall .
Mein Fall hat ähnliche Ursachen wie der von Frau Meusel. Diese liegen in den internen Auseinandersetzungen begründet.
Wie Sie den Schilderungen entnehmen können, wies ich auf Missstände und Fehlentwicklungen hin. Und wurde dafür abgestraft.

So wurde meine sachliche Kritik beim Empfänger sehr schnell zur persönlichen Kritik. Nicht etwa, weil es prozessuale Abläufe innerhalb des Amtes störte oder zuwiderlief.
Sondern, davon bin ich überzeugt, weil es die Unfähigkeit, gar Hilflosigkeit – vielleicht auch Ohnmacht – eines dysfunktionalen Systems offenbarte. Und auf die Borniertheit der Entscheidungsträger traf. Vielleicht nimmt man sich innerhalb der Verwaltungshierarchie gar als „primus inter pares“, der Erste unter den Gleichen, wahr.
Aus einem sakrosankt anmutenden Verständnis heraus werden in einigen Federstrichen absurde Verdrehungen und Behauptungen kreiert. Mit weitreichenden Folgen.

Mein Dienstherr macht es seinen Mitarbeitenden damit schwer den geleisteten Eid unter diesen Umständen zu erfüllen. Vor allem aber schürt er Angst, Missstände zu benennen. Bleiben diese jedoch unbenannt oder unbewältigt, kann großer Schaden entstehen – nicht nur den Behörden, sondern auch Ihnen – den Steuerzahlern. Sie sind die, die mit Ihren Steuern unsere Arbeit erst ermöglichen.

Was macht im Alltag den Unterschied zwischen einem korrumpierbaren, korrupten Bediensteten aus? Am Ende die persönliche Entscheidung, ungeachtet all der – höchstwahrscheinlich - unbequemen Folgen. Der Verfassungsschutz selbst warnt vor den Angriffspunkten, vor der Motivation und den gravierenden Folgen einer „Ansprechbarkeit“, letztlich Korrumpierbarkeit, durch fremde Nachrichten- und Geheimdienste. Damit definiert man die Bedrohung durch den äußeren „Feind“. Doch was ist mit jenen, die intern agieren? Bei denen, die eben jene wichtigen Eigenschaften vermissen lassen und sich vollkommen ungeniert wie ungestraft die Dysfunktionalität zunutze machen? Nicht, um einem fremden Dienst zuzuliefern – dafür wäre vermutlich die Angst vor der Strafe zu groß – aber mit ihrem Verhalten der Glaubwürdigkeit der Institution schaden. Wer das „Simple Sabotage Field Manual“ der CIA (bzw. deren Vorgängerorganisation) aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges gelesen hat, weiß um die ungebrochene Aktualität der darin enthaltenden Anleitungen – Diese sind schlicht Alltag innerhalb der deutschen Verwaltungslandschaft. Auch innerhalb des Inlandsnachrichtendienstes.
Dies hat jedoch nichts mit den Rahmenbedingungen des Rechtsstaats, fehlendem Personal oder mangelnden Befugnissen zu tun. So ist es nicht verwunderlich, dass man sich in den aktuellen Debatten auf Autoritätsargumente stützt, bar jeglicher anderen überzeugenden Gründe. Kritik an den Entscheidungsträgern wird zur Systemkritik. Die Systemkritik wird zur Kritik der Legitimation.

Ein jeder mag sich selbst fragen, wie man damit umgegangen wäre. Sich zu Wort zu melden und sich zu wehren wird zum Spießrutenlauf. Nein, es ist sicherlich nicht bequem. Und damit nicht gewollt. Es stört. Es ist lästig.
Meine dienstliche Auseinandersetzung wurde also recht schnell sehr persönlich. Mittlerweile liegt die vierte verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung beim Verwaltungsgericht Dresden.
Rechtliche Vertretung kostet jedoch Geld. Zu den bereits laufenden Verfahren wegen des Entzuges der Sicherheitsermächtigung und einer Disziplinarbuße von 2.500 Euro, die man mir auferlegt hatte, kommt seit heute ein neues Disziplinarverfahren. Mein Dienstherr wirft mir fehlende Loyalität vor, weil ich über die Zustände im Landesamt für Verfassungsschutz mit einem Journalisten gesprochen habe. Aber – und das ist wichtig – nicht sofort. Missstände spricht man immer zuerst intern an, schon der Fairness wegen. Und das habe ich natürlich getan. Zuerst in meinem Vermerk, später in Personalgesprächen. Auch den Präsidenten unseres Amtes bat ich nochmals um ein Gespräch.

Doch der Präsident wollte nicht mit mir sprechen. Meine Anwältin telefonierte mit der Rechts- und Fachaufsicht im sächsischen Innenministerium. Der für die Aufsicht Zuständige versprach, sich noch mal zu melden.
Doch er hielt sein Versprechen nicht ein.
Stattdessen erklärte mir mein Dienstherr, er wolle mich entweder nach Görlitz versetzen oder in den Ruhestand schicken. Mit Mitte 30.

Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung. Nicht nur in eigener Sache, sondern auch in den grundsätzlichen Fragen, die mein Fall aufwerfen und betreffen könnte, die auch in Ihrem Interesse wären. Egal ob als Bürger oder Bediensteter.

Wie Frau Meusel im o.g. Artikel formulierte:

„[…] Wenn Sie ein Streichholz haben und es umknicken, dann ist es sehr schnell kaputt. Wenn Sie ein paar mehr Streichhölzer haben, dann ist das schon sehr viel schwerer. Und wenn Sie richtig viele Streichhölzer haben, dann können Sie die irgendwann nicht mehr brechen.“

In dieser Hinsicht hoffen wir, anderen Betroffenen Mut machen zu können, ihre eigenen Fälle öffentlich zu machen.
Selbstverständlich können Sie sich mit Fragen an meine Rechtsanwältin wenden.

Ich selbst jedoch muss vorerst noch anonym bleiben. Zu meiner eigenen Sicherheit.

Vielen Dank.

Ihr Gregor S.
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