Ich kämpfe für die Rückkehr meiner Tochter
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Hallo ich bin Chitra und Mutter einer 13-jährigen Tochter. Ich bin in Indien aufgewachsen, wo ich einen Mann aus der Schweiz kennenlernte. Ich zog zu ihm in die Schweiz und bekam im Jahr 2010 eine Tochter, Anjali. Im 2014 trennten sich mein Mann und ich. Die Obhut wurde vom Gericht in etwa mit 60% bei mir, 40% beim Vater festgelegt. Nach anfänglichen Schwierigkeiten lief es eigentlich gut. Im Juni 2019 machte mein Ex-Mann eine Gefährdungsmeldung an die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) und beantragte die Obhut. Als die KESB weitere Abklärungen bei einer Fachstelle in Auftrag gab, redete mein Ex-Mann mir ein, dass die KESB uns unsere Tochter wegnehmen und in einem Heim platzieren wolle. So verrückt das klingt, er brachte mich dazu, dass wir gemeinsam nach Tunesien fuhren, angeblich, bis die Abklärung abgeschlossen und der Entscheid der KESB gefällt sei. Dadurch verlor ich auch meinen Job. Tunesien wählte mein Ex-Mann, weil es das Haager Übereinkommen über die Rückführung von Kindern nicht ratifiziert hat. In Tunesien wurde ich misstrauisch und nach etwa zwei Monaten wollte mit meiner Tochter in die Schweiz zurückkehren. Da entfernte sich mein Ex-Mann unter einem Vorwand mit unserer Tochter und kehrte nicht zurück. Nach einigen Tagen flog ich schliesslich alleine in die Schweiz zurück und meldete mich bei den Behörden. Ich fand auch schnell wieder eine Anstellung und arbeite seither 70% in einem Altersheim. Damit kann ich meinen einfachen Lebensstandard finanzieren. Die KESB ordnete zweimal eine Mediation an, an welcher sich der Vater nicht beteiligte. Der Vater liess seit seinem Verschwinden keinen direkten Kontakt zwischen mir und meiner Tochter zu. Ich erhielt nur unregelmässige Voicemails mit Beschimpfungen und Erpressungen. Die KESB setzte folglich eine Beiständin ein mit dem Auftrag, die gerichtliche Regelung gemäss unserem Trennungsurteil wiederherzustellen, faktisch also die Rückkehr der Tochter zu organisieren. Zudem nahm ich einen Anwalt, welcher mich in der Sache unterstützte. Der vielversprechendste Weg schien, ein Scheidungsurteil in der Schweiz mit hälftig geteilter Obhut zu erwirken. Leider zog sich der Gerichtsprozess lange hin, auch weil der Vater nicht mitwirkte. Im Juni 2022, nach rund 3 Jahren, hatte ich endlich ein Gerichtsurteil vom Bezirksgericht. Dieses entschied, dass die Obhut hälftig aufzuteilen sei und dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht hätte, bis zur Rückkehr meiner Tochter. Weiter erhielt ich unentgeltliche Rechtspflege, das heisst, meine Gerichts- und Anwaltskosten wurden vorerst vom Kanton übernommen. Zu meiner grossen Überraschung beauftragte nun der Vater eine Anwältin in der Schweiz und zog das Urteil ans Obergericht weiter. Auch dort verstrich viel Zeit. Schliesslich kam der grosse Schock: Das Obergericht hiess die Beschwerde des Vaters gut. Mit der Begründung, dass ich mit meinem Ex-Mann und dem Kind nach Tunesien gegangen sei, stellte das Gericht fest, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort meiner Tochter in Tunesien sei und dass das Bezirksgericht in der Schweiz nicht zuständig sei. Der Antrag um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen. Weiter müsse ich meinem Ex-Mann die Hälfte der Gerichtskosten erstatten.
Eine Beschwerde und der Weiterzug ans Bundesgericht erschien zwar juristisch nicht aussichtslos, war jedoch mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Zudem wäre erneut viel Zeit verstrichen und selbst mit einem positiven Entscheid hätte ich noch lange nicht meine Tochter zurück. Folglich entschied ich schweren Herzens, keinen Rekurs einzulegen und das Urteil in Rechtskraft erwachsen zu lassen.
Von meiner Tochter habe ich in den letzten 4 Jahren lediglich ein paar kurze Voicemails, dass es ihr gut gehe, erhalten. Im Februar 2023 konnte ich einmal kurz mit meiner Tochter telefonieren. Im 2020 habe ich einmal ein paar Fotos bekommen.
Aktuell, Mitte Juli 2023, habe ich seit ca. 6 Monaten kein Lebenszeichen erhalten, weiss aber, dass er mit anderen Personen Kontakt hat.
Mein Anwalt erliess mir einen Teil seines Aufwandes. Trotzdem habe ich jetzt noch Anwaltskosten von CHF 5'183.- und Gerichtskosten von CHF 2'675.- zu zahlen. Auch hat die Gerichtskasse in Bezug auf das Verfahren am Bezirksgericht bereits nachgefragt, ob sich meine finanziellen Verhältnisse verbessert hätten und ich diese Kosten von ca. CHF 14'000.- nun bezahlen könne.
Da juristisch nun Tunesien für die Obhutsfrage meiner Tochter zuständig ist, muss ich versuchen, ein Verfahren in Tunesien zu führen. Eine vom EDA genannte Vertrauensanwältin in Tunis verlangt einen Vorschuss von EUR 2'000.-, damit sie sich dem Fall annimmt.
Ich bin dankbar für jede Spende. Diese benutze ich für meine Anwaltskosten und um hoffentlich bald ein Gerichtsverfahren in Tunesien führen zu können.
Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung!
Chitra
PS: Es ist auch ein Artikel in der Aargauer Zeitung über unsere Geschichte erschienen: https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/lenzburg/der-vater-ist-mit-dem-kind-in-tunesien-untergetaucht-die-mutter-sagt-ld.2527923
Organizer
Chitra Schmid
Organizer
Lenzburg, AG