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Justizskandal ! Flutkatastrophe ! Klageerzwingungsverfahren

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Durch die verheerende Flutkatastrophe im Juli 2021 haben wir unsere geliebte Tochter Johanna (22) verloren.

Mindestens weitere 134 Menschen sind in dieser Nacht ertrunken, da durch den seinerzeit amtierenden Landrat Pföhler der Katastrophenalarm nicht ausgerufen wurde und eine Evakuierung nicht erfolgte.

Allerdings hat Pföhler in den vielen Jahren zuvor bereits gegen ziemlich jede geltende Vorschrift (z.B. LBKG, Dienstvorschrift DV 100) verstoßen und somit den Katastrophenschutz im Kreis Ahrweiler nicht korrekt aufgestellt, sich selbst nicht zu den Themen schulen lassen und dadurch seine per Amt übertragende Pflichten grob fahrlässig und zum Teil vorsätzlich verletzt.

Hierdurch unterblieben lebensrettende Maßnahmen, wie z.B. Evakuierungen oder das rechtzeitige ausrufen der höchsten Katastrophen-Warnstufe.

Es handelt sich hier um die individuelle Schuld einer einzelnen Person - nämlich Pföhler - durch eindeutiges Oganisationsverschulden.

An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich klar stellen, dass es uns hier ausschließlich um den Ex-Landrat Pföhler geht und NICHT um den ehrenamtlich tätigen Leiter der Technischen Einsatzleitung Zimmermann.

Die Ermittlungsakte trägt den Titel: Fahrlässige Tötung und Körperverletzung durch Unterlassen !

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat in einem 32 Monate dauernden Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen am 17.04.2024 entschieden, keine Anklage zu erheben.

Sie zieht in ihrer Begründung alle Argumente heran, die für eine Einstellung des Verfahrens hilfreich sind. Fakten, die eindeutig für eine Anklage sprechen, werden ignoriert.

Es entstehen dadurch in der Einstellungsbegründung Widersprüche und Aussagen, insbesondere für den Katastrophenschutz in Deutschland.

Trotz mehrfacher schriftlicher Eingabe auf eine aktuelle Akteneinsicht hat man diese nicht gewährt. Diese kam dann erst, nachdem die Beantragung auf Auswechslung der Staatsanwälte beim Justizminister eingegangen ist.

Der Befangenheitsantrag gegen den Gutachter Gissler ist bis heute nicht beantwortet. Die Staatsanwaltschaft hat sogar nach dem Antrag ein ergänzendes Gutachten von selbigem in Auftrag gegeben.

Hier handelt es sich um einen massiven Justizskandal. Dies belegen zahlreiche Fakten. Die Presse hat ausführlich darüber berichtet (siehe weiter unten).

Auch das Einschalten des RLP-Justizministers Mertin durch unseren Anwalt mit der Bitte um Auswechslung der zuständigen Staatsanwälte wurde ignoriert.

Es bleibt uns jetzt nur noch der Weg der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft, welche höchstwahrscheinlich ebenfalls ablehnend beschieden wird. Schließlich hat der heutige Generalstaatsanwalt Kruse (seinerzeit noch Oberstaatsanwalt) selbst auf den Weg gebracht. Kaum zu erwarten, dass er gegen die von ihm nach seiner Beförderung eingesetzten Staatsanwälte entscheiden wird. Leider ist aber ausgerechnet seine Behörde der Adressat für unsere Beschwerde.

Sollte es so kommen, gibt es noch die Möglichkeit des Klageerzwingungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Vor dort könnte dann Anklage gegen Pföhler erhoben werden.

Dieses Verfahren ist jedoch extrem aufwändig, da es zum einen strenge und kurze Fristen gibt und dennoch innerhalb dieser Fristen extrem viele Begründungen formuliert werden müssen.

Dies erfordert bereits jetzt im Vorlauf die Klagebegründung zu starten, da ansonsten die Fristen nicht eingehalten werden können. Die damit verbundenen Gerichts-, Gutachter-, Recherche- und Anwaltsgebühren sind entsprechend.

Für den Fall, dass es beim OLG keinen Richter gibt, der hier eine Klage erheben wird, werden wir selbstverständlich die weiteren notwendigen Instanzen bestreiten.

Wir haben dazu einen sehr erfahrenden Strafrechtler, welcher vorher selbst Staatsanwalt war, beauftragt. Herr Rechtsanwalt Christian Hecken ist extrem engagiert und wird mit uns allen versuchen, dass es hier am Ende ein öffentliches Verfahren geben wird.

Die Kosten werden ganz sicher in sechsstelliger Höhe liegen und wir suchen auf diesem Weg Unterstützer. Die bisherigen Verfahrenskosten und auch über den Spendenbetrag hinausgehende Kosten tragen wir privat.

Auch aufgrund hundertfacher Aufforderung von den Ahrtaler Bürgerinnen und Bürgern haben wir uns entschlossen weiter zu kämpfen. Für Gerechtigkeit und Verantwortung.

Auch für die vielen verletzten Seelen aller Angehörigen, Betroffenen und aller Bürger im Ahrtal, die ihre ganze Kraft für den Wiederaufbau einsetzen.

Bitte teilt diese Aktion in euren Netzwerken, sendet sie Freunden und erhöht damit die Reichweite.

Vielen Dank schon jetzt für Eure Unterstützung.

Inka & Ralph Orth


Wer die ganze Geschichte als Podcast hören möchte hier ist der Link dazu (werden evtl. in der GoFundMe-App nicht korrekt angezeigt. Die Web-Anzeige funktioniert unter folgendem Link




Hier sind noch einige Links, welche weitere Informationen beinhalten:












Hier noch einige Fotos zu den Presseberichten
BILD-ZEITUNG 17-04-2024

Pressekonferenz Koblenz 17-04-2024

Mahnwache in Mainz vor dem Landtag am 16-02-2024


Mahnwache in Mainz vor dem Landtag am 27-11-2023
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