Wir klagen! Infektionsschutzgesetz einhalten!
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Wir verklagen die Stadt Köln und das Land NRW.
Die neue Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW vom 26.3. ignoriert nicht nur IfSG (§ 28a (3), Inzidenz 50), sondern auch die Beschlüsse der MPK vom 22.3.
In der Notbremse der MPK wird gefordert: "Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für ALLE inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen i.d. Land oder der Region auf über 100, treten ab dem 2. darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“)
Aktuelle Inzidenz NRW: 129,6
TROTZDEM hat die Landesregierung nur eine "Notbremse" per 26.3. für 31 Städte https://mags.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-montag-fuer-31-kreise-und-kreisfreie-staedte…, per 28.3. für 6 weitere Städte angeordnet https://mags.nrw/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-dienstag-sechs-weiteren-kreisen-und-kreisfreien-staedten… und NICHT für ganz NRW die Notbremse gezogen
Weiterhin werden viele der Maßnahmen der "Notbremse" durch eine sogenannte "Testoption" mit völlig unklarer oder bekannt negativer Wirksamkeit (s. Österreich) außer Kraft gesetzt.
U.a. die Stadt Köln hat (wie andere Städte wie z.B. Dortmund auch) eine korrespondierende Allgemeinverfügung mit gleichlautenden Lockerungen im Rahmen der Testoption erlassen:
Wir möchten aufgrund der enthaltenen Lockerungen BEIDE Allgemeinverfügungen SO SCHNELL WIE MÖGLICH außer Kraft setzen - vermutlich im Wege einer Anfechtungsklage vor dem VG (Eilantrag?).
Aktuell Klärung der genauen Vorgehensweise mit der Kanzlei.
Eine detaillierte Beschreibung der Pläne gibt es hier im Thread: https://twitter.com/Michael_Kunz/status/1372696246339706885?s=20
Wir sammeln erstmal nur für die erste Instanz. Wenn unser Ziel erreicht ist, oder ihr nicht spenden wollt oder könnt, dann meldet euch auf jeden Fall zu unserem Newsletter an, um auf dem Laufenden zu bleiben: Beim Newsletter anmelden
Die neue Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW vom 26.3. ignoriert nicht nur IfSG (§ 28a (3), Inzidenz 50), sondern auch die Beschlüsse der MPK vom 22.3.
In der Notbremse der MPK wird gefordert: "Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für ALLE inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen i.d. Land oder der Region auf über 100, treten ab dem 2. darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“)
Aktuelle Inzidenz NRW: 129,6
TROTZDEM hat die Landesregierung nur eine "Notbremse" per 26.3. für 31 Städte https://mags.nrw/pressemitteilung/land-ordnet-corona-notbremse-ab-montag-fuer-31-kreise-und-kreisfreie-staedte…, per 28.3. für 6 weitere Städte angeordnet https://mags.nrw/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-dienstag-sechs-weiteren-kreisen-und-kreisfreien-staedten… und NICHT für ganz NRW die Notbremse gezogen
Weiterhin werden viele der Maßnahmen der "Notbremse" durch eine sogenannte "Testoption" mit völlig unklarer oder bekannt negativer Wirksamkeit (s. Österreich) außer Kraft gesetzt.
U.a. die Stadt Köln hat (wie andere Städte wie z.B. Dortmund auch) eine korrespondierende Allgemeinverfügung mit gleichlautenden Lockerungen im Rahmen der Testoption erlassen:
Wir möchten aufgrund der enthaltenen Lockerungen BEIDE Allgemeinverfügungen SO SCHNELL WIE MÖGLICH außer Kraft setzen - vermutlich im Wege einer Anfechtungsklage vor dem VG (Eilantrag?).
Aktuell Klärung der genauen Vorgehensweise mit der Kanzlei.
Eine detaillierte Beschreibung der Pläne gibt es hier im Thread: https://twitter.com/Michael_Kunz/status/1372696246339706885?s=20
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Fundraising team (2)
Cornelius Roemer
Organizer
Cologne, Nordrhein-Westfalen
Michael Kunz
Team member