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Rechtgutachten für die Weidetierhaltung in Wolfsgebieten

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Wir brauchen Eure Hilfe!!

In Niedersachsen wurde unlängst ein Schafhalter angezeigt und vor Gericht gestellt, weil er seine von Wölfen gerissenen Schafe „nicht ausreichend“ vor Wölfen geschützt habe. Diese vermeintliche „Pflicht“ von Tierhalten wird seit einigen Jahren wieder und wieder von den Befürwortern einer unkontrollierten Ausbreitung dieser Raubtiere mantraartig wiederholt und regelmäßig die Behauptung aufgestellt, das genau dies in § 3 Abs. 2 Nr 3 TierSchNutztV stehen würde.

Dort heißt es aber: „Haltungseinrichtungen müssen (…) so ausgestattet sein, dass den Tieren, soweit für den Erhalt der Gesundheit erforderlich, ausreichend Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen geboten wird und die Tiere, soweit möglich, vor Beutegreifern geschützt werden, wobei es im Fall eines Auslaufes ausreicht, wenn den Nutztieren Möglichkeiten zum Unterstellen geboten werden.“

Der eingangs benannte Fall wurde nur nicht ausgeurteilt, weil der Rissbetroffene Haus- und Weidetierhalter eine Geldauflage annahm – was nach unserer Auffassung schon ein Unding ist, jedoch fühlen sich nun einige Wolfschutzverbände berechtigt, zu weiteren Denunziantentum aufzurufen.

Um hier eine rechtliche Klärung herbeizuführen, ob die Haus- und Weidetierhaltung, Hobbytierhaltung, aber auch insbesondere die Schafhaltung auf wechselnden Flächen tatsächlich als „Haltungseinrichtung“ im Sinne der o.g. Verordnung zu sehen ist, haben wir als Weidezone Deutschland ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Denn, in § 2 dieser Verordnung heißt es in den Begriffsbestimmungen ausdrücklich: Haltungseinrichtungen: Gebäude und Räume (Ställe) oder Behältnisse sowie sonstige Einrichtungen zur dauerhaften Unterbringung von Tieren)

Von Weiden etc. ist an keiner Stelle die Rede!

Um hier ein schnell verfügbares Instrument zur Abwehr von militanten Denunzianten zur sofortigen Verfügung zu haben halten wir ein solches Gutachten für sehr wertvoll und hilfreich.

Jedoch – wie alles im Leben – auch so ein Gutachten kostet Geld. Und daher bitten wir Euch um Eure Unterstützung! Natürlich stellen wir das Gutachten nach Fertigstellung unseren Unterstützern gerne zur Verfügung!!

Ihr könnt Euren Beitrag entweder durch eine Spende hier auf unseren Gofundme Account leisten – noch besser und nachdrücklicher unterstützt Ihr uns jedoch mit einer Mitgliedschaft in unserem Verein. Die verschiedenen Mitgliedschaftsoptionen findet Ihr hier auf unserer Homepage.
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