Prozesskostenhilfe nach dem Potsdam-Treffen
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Am 10. Januar 2024 berichtete die von mehreren staatlichen Stellen mitfinanzierte Kampagnen-Plattform Correctiv über das private Potsdam-Treffen eines Kreises politisch interessierter Unternehmer. Die „Methode Correctiv“* geht so: zutreffende, aber banale Tatsachenbehauptungen werden geschickt mit Meinungsäußerungen, journalistischen Wertungen und „Spekulationskaskaden“ verbunden.
Durch diese Technik wird gezielt der Eindruck vermittelt, daß Tatsachen über den Ablauf des Potsdamer Treffens mitgeteilt werden; juristisch handelt es sich jedoch nur um nicht angreifbare Meinungsäußerungen. Anders als Correctiv selbst haben aber zahlreiche Medien, v.a. die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Phantasien und Spekulationen von Correctiv dann als Tatsachenbehauptungen verbreitet.
Gegen diese systematische Desinformations- und Verleumdungskampagne habe ich mich seit Januar 2024 gerichtlich zur Wehr gesetzt. Correctiv selbst wurde in der Folge eine Falschdarstellung ausdrücklich verboten. Zudem wurden zwei meiner eigenen Aussagen über den Verlauf des „Potsdamer Treffens" durch Correctiv unvollständig und mithin verzerrend wiedergegeben, was das Gericht in der Abwägung dann aber überraschenderweise nicht verboten hat. Correctiv-Chef David Schraven wurde später aber unzweideutig die Behauptung verboten, das Landgericht Hamburg habe die Darstellungen von Correctiv ansonsten bestätigt. Zahlreiche Medien haben seither freiwillig Unterlassungserklärungen unterschrieben, andere wurden gerichtlich verurteilt**.
Aber: bis heute wird durch Correctiv, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Mainstream-Medien eine „doppelgleisige“ Strategie verfolgt: vor Gericht ist alles Meinungsäußerung, gleichzeitig wird in der Öffentlichkeit weiter der Eindruck erweckt, es gäbe Tatsachen oder „Enthüllungen“. Bis heute weigern sich ARD und ZDF, ihre Falschmeldungen richtigzustellen; über unsere Erfolge vor den Gerichten wurde offenbar eine Nachrichtensperre verhängt. Wir haben im Jahr 2024 gesehen, wie eine von oben „gelenkte Demokratie“ in der Bundesrepublik entsteht.
Das Vorgehen gegen Kampagnen der Medien ist juristisch sehr heikel. Im Zweifel hat immer die Presse- und Rundfunkfreiheit Vorfahrt, auch bei Vernichtungskampagnen gegen völlig unbescholtene Bürger. Es gibt keine genauen Gesetze darüber, was erlaubt und verboten ist, alles ist Richterrecht, man muß die Rechtsprechung der zuständigen Kammer und Senate im Detail kennen. Und: jeder Mißerfolg wird vom Gegner sofort umgemünzt und zum Bestandteil ihrer Verleumdungs-Kampagne gemacht.
Daher braucht man die Hilfe entsprechend spezialisierter Rechtsanwälte, die die Gegenseite ja auch hat. Zwar haben wir die weitaus meisten Verfahren gewonnen**; die Gegenseite muß dann aber nur die gesetzlich vorgesehenen Rechtsanwaltsgebühren bezahlen, nicht den tatsächlich von Spezialisten verlangten Stundensatz. Daher bleibt man auch im Erfolgsfall auf dem Großteil der Kosten sitzen. Zwischen dem 10. Januar 2024 und dem 10. Oktober 2024 sind mir eigene Anwaltskosten i.H.v. 180.030 € entstanden.
Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung! Jeder Beitrag hilft dabei, die Anwaltskosten zu decken und somit sicherzustellen, daß auch in Zukunft gegen solche Falschdarstellungen vorgegangen werden kann. Gemeinsam können wir dafür sorgen, daß Wahrheit und Gerechtigkeit nicht auf der Strecke bleiben. Die Anwälte von Correctiv, ARD und ZDF haben Sie – über Steuern und Rundfunk-Zwangsgebühren – leider unfreiwillig bereits finanziert. Helfen Sie also auch mir!
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
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*) Die „Methode Correctiv“ kurz erklärt:
Der normale Leser versteht dies jedoch nicht und glaubt, es seien dahingehende Pläne bei dem Potsdamer Treffen besprochen worden. Dies ist nachweislich unwahr. Dennoch müßte ein Gericht eine Unterlassungsklage unter Verweis auf die Meinungs- und Pressefreiheit abweisen. Correctiv behauptet trotz der nachweislichen Unrichtigkeit des beim normalen Leser erzeugten Eindrucks, seine Darstellung habe gerichtlichen Überprüfungen – bis auf etliche Details – im wesentlichen standgehalten. Dies aber eben nur deswegen, weil Correctiv keine belegbaren Tatsachen bringt, sondern Meinungen – die der Normalbürger mit Tatsachen verwechseln soll.
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**) Presseerklärungen von HÖCKER Rechtsanwälte zu den Verfahren:
- 10.10. - NDR ignoriert Gerichtsentscheidung und lässt Bürger dafür zahlen [ Link ]
- 09.10. - Correctiv-Bericht wird Campact zum Verhängnis [ Link ]
- 27.09. - Correctiv-Bericht zu Potsdam: Falschberichterstattung über Parteiausschluss von Dr. Vosgerau erfolgreich korrigiert [ Link ]
- 26.09. - Nächstes Correctiv-Opfer: Haltung machte den SWR blind [ Link ]
- 24.09. - Verlage und Sender tappen in die Correctiv-Falle [ Link ]
- 23.09. - Wer auf Correctiv setzt, zahlt drauf: Gericht bestätigt Verbot gegen Tagesschau zum Correctiv-Bericht [ Link ]
- 09.09. - Correctiv-Legendenbildung für Dr. Ulrich Vosgerau gestoppt: Aktivist verpflichtet sich zur Unterlassung von Falschbehauptungen [ Link ]
- 05.09. - Erfolg für Dr. Ulrich Vosgerau in Sachen Correctiv: Falsche Agenturmeldung über Ausweisungspläne zurückgezogen [ Link ]
- 25.07. - Falschbehauptung der Tagesschau zu Correctiv-Bericht verboten: Keine Pläne zur Ausweisung deutscher Staatsbürger in Potsdam diskutiert [ Link ]
- 10.05. - Landgericht Hamburg verbietet irreführende Litigation-PR des Correctiv-Geschäftsführers David Schraven. Das Gericht stellt erneut klar, dass es die Kernaussagen des Correctiv-Berichts zur Remigration nicht bestätigt hat [ Link ]
- 24.04. - Universität zu Köln bestätigt Dr. Ulrich Vosgeraus Lehrbefugnis und seinen Status als Privatdozent [ Link ]
- 28.03. - Keine Planungen zur Entziehung der deutschen Staatsbürgerschaft auf dem Potsdam-Treffen: HÖCKER setzt für den Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) Unterlassungsansprüche gegen t-online.de (Ströer) durch [ Link ]
- 27.03. - Entscheidung des OLG Hamburg im Verfahren Dr. Vosgerau gegen Correctiv: OLG Hamburg bestätigt, dass Correctiv die Aussagen Vosgeraus verkürzt hat, verneint aber weitere Unterlassungsansprüche [ Link ]
- 27.02. - Einstweilige Verfügung gegen Correctiv erlassen: Landgericht Hamburg verbietet Falschbehauptung von Correctiv über unseren Mandanten, den Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) [ Link ]
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Ulrich Vosgerau
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Berlin, Berlin
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